Vorstandsteams (Abschnitt 1) – Version: "Variante B Vorstandsteams Stamm"
Der Vorstand des Stammes
29. Der Vorstand des Stammes besteht aus {vier, fünf, sechs} gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des Stammesvorstands sind:
- die beiden Stammesvorsitzenden;
- die Stammeskuratin/der Stammeskurat.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Stammesversammlung und endet mit dem Schluss einer Stammesversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl stattfindet. Wiederwahl ist zulässig.
-
Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
-
Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.